Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 1563
Hohenzollerischer Geschichtsverein [Hrsg.]
Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte
46(131).2010
Seite: 194
(PDF, 40 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg2010/0202
Neues Schrifttum

Dem Autor geht es um die Strukturgeschichte des Schwäbischen Bundes, er verbindet
Ansätze der Verfassungsgeschichte, der politischen Geschichte und der Sozialgeschichte
. Daher gibt es zur Ereignisgeschichte des Bundes zunächst nur einen kurzen
Uberblick. Nach der Einleitung (Kapitel 1) fragt Kapitel 2, wie „kaiserlich" der Bund
war, also nach der Rolle des Reichsoberhauptes. Es zeigt sich, dass der Bund missverstanden
würde, sähe man in ihm ein bloßes Instrument der habsburgischen Politik. Besonders
wichtig erscheint mir die ständegeschichtliche Analyse der Mitgliederstruktur,
also der Fürsten, des Adels (Ritterschaft, Grafen und Herren, Prälaten) und der Städte
in Kapitel 3. Hervorheben möchte ich die Einsichten zur innerständischen Differenzierung
, also der Abgrenzung der hochadeligen Grafen und Herren vom Niederadel
(siehe dazu jetzt vor allem Carls Aufsatz zur Formierung des Reichsgrafenstandes in
dem Band: Grafen und Herren in Südwestdeutschland vom 12. bis ins 17. Jahrhundert,
2006). Hätte ich Carls Ausführungen bereits bei Abfassung meiner Dissertation (1987)
über die 1485/86 in Ulm gedruckte „Schwäbische Chronik" des sogenannten Thomas
Lirer gekannt, hätte ich die ständegeschichtliche Position des Werks, das aus der Perspektive
der Grafen und Herren argumentiert, erheblich präziser fassen können.

Um Verfahrensformen geht es in Kapitel 4, um das, was den „Bund" konstituierte:
um Eid und Bundesbrief, um die Entscheidungsinstanzen (Mitgliederversammlungen,
Bundeshauptleute, Bundestage, Ausschüsse), um das berüchtigte „Hintersichbringen",
um Geheimhaltung und Mehrheitsprinzip. Prosopographisch arbeitet das Kapitel 5 über
die „Bundesfunktionäre", die Bundeshauptleute und Bundesräte. Knapp, aber ausreichend
wird das bündische Kanzlei- und Finanzwesen im sechsten Kapitel behandelt,
während das bedeutsame Kapitel 7 den Bund als Friedens- und Rechtsgemeinschaft ausleuchtet
- Frieden war die „Fundamentalnorm" des Bundes. Zuletzt gibt es dann doch
noch viel Ereignisgeschichte im achten Kapitel über die Fehden des Bundes. Carl beschreibt
das Vorgehen gegen die Bundesfeinde: die wittelsbachischen Fürsten, Herzog
Ulrich von Württemberg, die Eidgenossen (Schwabenkrieg/Schweizerkrieg 1499), aufständische
Bauern (vor allem im Bauernkrieg 1525).

Für Carl hat der Schwäbische Bund auf der Grundlage des Verfassungsmodells
„Landfriedensbund" Probleme gelöst, „bei deren Bewältigung sich das Reich schwer getan
hat" (S. 507 im zusammenfassenden Kapitel 9). War er vielleicht sogar das bessere
Reich? Nein, meint Carl, „weil er spezifische strukturelle Defizite des Einungswesens
nicht kompensiert hat" (S. 509).

Was ich kritisch anmerken könnte, fällt nicht ins Gewicht. Ich hätte mir einen ausführlichen
Vergleich des Schwäbischen Bunds mit der Staatlichkeit der Schweizer Eidgenossenschaft
gewünscht, eine stärkere Berücksichtigung kultur- und mediengeschichtlicher
Aspekte und natürlich Ausführungen zu Raumstruktur und Raumbezug
des Bundes. Zwar hat Carl seit Erscheinen des Buches eine Reihe von weiterführenden
Aufsätzen zum Schwäbischen Bund vorgelegt, den in S. 259 Anm. 363 und S. XI angekündigten
zum Raum-Aspekt jedoch nicht. Der von mir 1992 (Das „Land" Schwaben,
inzwischen auch online: http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5307/) in der
Gründungsphase beobachtete schwäbische Patriotismus diente wohl vor allem als eine
Art „Anschubfinanzierung" für den Schwäbischen Bund. Trotzdem möchte ich die Leistung
des Schwäbischen Bundes für die Ausbildung eines schwäbischen Landesbe-
wusstseins/Landesdiskurses nicht unterschätzen.

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