Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z6
Zeitschrift für Parapsychologie
9=61.1934
Seite: 21
(PDF, 78 MB)
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Wagner: Ein Spuk aus alter Zeit.

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Von Interesse sind auch die Mitteilungen Zobels über einen in Bautzen
i684 im Hause des verstorbenen Amtssekretars Simon Hoff mann vorgekommenen
Spuk. Seiner Tochter, die mit ihrem Ehemann, dem Oberamtsadvokaten
Christian Keilpflug, das väterliche Haus bewohnte, erschien ein Gespenst; „anfangs
in Gestalt einer Wendischen, folgends einer Teutschgeschleuerten Frauen",
welche sich Sabine Ruprecht nannte und angab, sie wäre in diesem Hause ermordet
und im Keller verscharrt worden. Sie wollte ordentlich in einem Sarge
bestattet werden und einen Leichenstein erhalten, wozu das in einem Kasten
mitvergrabne Geld dienen sollte. „Wenn dies nicht geschehe, würde ihr und der
ganzen Stadt großes Unheil begegnen/' „Es hätte auch dieses Spectrum allerhand
geistliche Lieder mitgesungen, das Vaterunser aber nicht mitgebetet, sondern
sich darbey fortgemacht, ingleichen an den Tisch, worauff die Bibel gelegen
, da es sonst in andren Büchern und Scripturen herumbgestöret, sich nicht
wagen wollen." Da Frau Keilpflug das Kästchen sehen, es aber nicht aus den
Händen des Gespenstes annehmen wollte, sondern verlangte, es solle es auf den,
Tisch setzen, habe das Gespenst es wieder fortgetragen. Es erschien später
mit feuriger Kugel unter dem Arm und Kette um den Leib, sogar in abscheulicher
Gestalt, und ließ Blutstropfen fallen, die aber als Feuerfunken vergingen
. Es drohte auch, der Frau den Hals umzudrehen, wenn sie ihren Mann
aufwecken würde, und kniff sie so hart in Beine und Hals, daß man die
Schwielen etliche Tage sehen konnte.

Sogar das Oberkonsistorium zu Dresden wurde mit der Sache befaßt, welches
entschied, daß das Aufgraben des Kellers zu unterbleiben habe, und das
Verlangen der Frau, ihr das Käst eben zu bringen, höchst sündlich und unverantwortlich
sei, „da der Teufel ein lügenhafter Geist, aber auch ein ohnmächtiger
ist". Auch solle kein Exorzismus stattfinden, sondern durch Gebet und
Bibel Verlesung in dem angefochtnen Hause Ruhe geschafft werden. Dieser
Bescheid ist vom i3. Juni i684 datiert und trägt u. a. die Unterschrift von
Dr. Samuel Benedict Garpzov — eines jüngeren Verwandten des bekannten
Juristen und Hexenrichters Samuel Garpzov.

Zu erwähnen wäre noch, daß am 23. September „etliche Fleischhauer
etliche Stunden lang mit ihren Hunden das Hauß vielmahl durchgangen und
durchstöbert, aber, es ist nichts rege gemacht oder gespüret worden, jedoch hat
sich das böse Wesen auch selbigen Nachmittag mit gar nichts mercken lassen,
deßgleichen auch die gantze Nacht." Dies gibt Anlaß zu Betrachtungen über
das Verhalten von Hunden und Pferden an Spukorten, ferner über das Heulen
von Hunden als Verkündung von Todesfällen, welches Zobel dem „scharfen
Geruch, mit welchem Hunde die Leichen im Vorrat spüren könnten" zuschreibt.
„Und solches könnte sich nun vielleicht auch ereignen bey einen von Menschlicher
Nase unruchbaren Hexen-Gespenst, welches deßwegen nicht schlechter
Dings wahrhaftig alle Sichtbarkeit und Ruchbarkeit verlohren hat."

Man kami dem seligen Magister und Pfarrer Zobel für sein Bemühen, die
Wahrheit zu erforschen und sein gründliches Studium der gesamten einschlägigen
Literatur seiner Zeit auch heute noch die verdiente Anerkennung nicht
versagen!


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