Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z6
Zeitschrift für Parapsychologie
9=61.1934
Seite: 158
(PDF, 78 MB)
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158

Zeitschrift für Parapsychologie. Heft 4. (April 1934.)

Zur Prüfung eingetroffene Beamte überzeugen sich einwandfrei von der
Talsächliehkeit des Klopfens im Schlafzimmer des Kindes, ein Zeuge davon
kann das Kind während der Klopf laute beobachten, dasselbe liegt still. Die
Klopf laute selbst bezeichnet der Zeuge als in der Mitte des Zimmers erfolgend,
mehrfach wird dabei festgestellt, daß aus den Dielenfugen Staub- und Sandteilchen
herausgetrieben wurden. Wichtig ist hierbei, daß während dieser Vorgänge
das Licht im Zimmer brannte. Am anderen Tage besuchten zwei höhere
Beamte das Kind in der Schule, hierbei bezichtigte Dir. K. das Kind, daß es die
Klopfgeräusche selbst mutwillig verursache. Das Kind beteuerte, daß es an den
Klopfgeräuschen keinen Anteil habe, dieselben vielmehr in der Mitte des Zimmers
erfolgten. Eine anschließende Prüfung in der Wohnung verlief negativ,
während es am Abend zu einem zweistündigen Klopf tumult kam, in dessen Verlauf
Frau S. glaubte, die Möbel nur noch als Trümmer vorzufinden. Unter den
zahlreichen Zuhörern war ein Herr H., welcher aus den unbekannten Vorgängen
das Folgende herausschälte: Überschritt er im Augenblick des Klopfens eine gewisse
Stelle des Wohnungsflures, setzte das Klopfen ein oder aus, je nachdem,
ob er sich dem Zimmer des Kindes näherte oder davon entfernte. Er fand das
Kind stets still liegend, was hervorzuheben ist, da die Entfernung zwischen dem
liegenden Kind und der angeführten Flurstelle nur etwa drei Meter beträgt. —
Auf telephonischen Anruf von Frau S. erfolgte anderntages der Besuch von
vier höheren Beamten des Rates der Stadt. Die Mutter des Kindes bat den darunter
befindlichen Medizinalrat Dr. M. vor Beginn der Untersuchung, das Kind
an Händen und Füßen zu fesseln, was auch durch genannten Herrn geschah. Da
in Anwesenheit der genannten Beobachter die Klopfgeräusche ausblieben, nahmen
dieselben bis auf Dr. M. Aufstellung im Treppenaufgang, während Dr. M.
auf dem Ruhebett sitzend das Kind während des eventuellen Klopflärms beobachten
wollte. Da jedoch nichts erfolgte, begab sich Dr. M. auf Anraten der
anderen Herren zu ihnen, als er hierbei jedoch die erwähnte Flurstelle passierte,
setzte das Klopfen analog der Feststellungen des Zeugen H. ein. Es erfolgten
nunmehr eine Anzahl Schläge, welche laut Urteil zweier darunter befindlicher
amtlicher Beobachter nicht so stark wie die Schläge zwei Tage zuvor waren.
Dr. M. band nunmehr das Kind los, hieß es in die Küche zu gehen und 'erfolgte
auch jetzt ein starker Schlag im Kinderzimmer. Dr. M. behauptete:
,,Jetzt hat das Kind in der Küche gepocht", worauf die Mehrzahl aller anderen
Zeugen behauptete, daß der Schlag im Kinderzimmer erfolgt sei. Es muß betont
werden, daß die gedankliche Einstellung Dr. M.s zu dem genannten Problem
sehr skeptisch und die Möglichkeit der Vorgänge völlig in Zweifel stellend
ist. Während anschließend das Kind mit angezogenen Knien im Bett saß, die
Beobachter auf dem Treppenflur standen, blieben nunmehr die Klopflaute aus.
Als jedoch plötzlich ein Fußgetrampel hörbar wurde, lief Dr. M. auf bloßen
Strümpfen an das Zimmer des Kindes, wo er dasselbe auf dem Bett sitzend
vorfand, jedoch die Füße gerade emporziehend. Rosemarie hatte getrampelt
Erregt drohte Dr. M. jetzt dem Kinde: „Du wirst der Polizei übergeben, du wirst
bestraft/* Die genannten Herren verließen fast fluchtartig das Haus. Anderntages
wurde die Familie S. zu Dr. M. geladen, wobei dieser die Angelegenheit


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