Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e. V., Frei122-Z6
Zeitschrift für Parapsychologie
9=61.1934
Seite: 159
(PDF, 78 MB)
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Hof mann: Ein Klopfspuk als Komödie der Irrungen.

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als Betrug, Täuschung usw. erklärte und dem Ehepaar mit dem Gericht drohte.
— IN ach seiner Ansicht werde es nun nicht mehr klopfen.

Ein Intermezzo zu diesen Dingen und dieser Zeit bietet das zufällige Auftreten
eines Wünschelrutengängers R. — Derselbe hat von den Vorgängen gehört
und hat das Grundstück bzw. die Wohnung mit seinem Instrument am „Entlarvungsabend
" begehen wollen. Sein zufälliges Zusammentreffen mit den vorstehend
genannten Herren hatte jedoch nur zur Folge, daß er von Dir. K. des
Hauses verwiesen wurde. R. fand jedoch Eingang in einer Wohnung des Erdgeschosses
, welche auf der Seite der S.schen Räume liegt. Dort stellte er im Kinderzimmer
, welches Rosemaries Schlafraume in der Lage entspricht, zwei starke
und sich kreuzende Wasseradern fest. Nach seiner Auffassung bewirken diese
Erd- bzw. Wasserstrahlen entsprechenden Einfluß auf den menschlichen Organismus
und er hält es für möglich, daß dadurch die mediale Eigenschaft des
Kindes verursacht worden ist. Um jedoch den goidischen Knoten noch toller zu.
verwirren, stellte R. nach seinen Untersuchungen einen mitgebrachten Ent-
strahlungsapparat auf der Schwelle des genannten Zimmers auf. Eigenartigerweise
erfolgte jetzt bei dem erneuten Abgehen des Zimmers mit der Wünschelrute
keinerlei Ausschlag mehr. Das Spiel des Zufalles läßt jedoch auch die
Klopfgeräusche in der Zimmerdecke schweigen, weshalb R. felsenfest an die
W irksamkeit seines Entstrahlungsapparates und die Unfehlbarkeit der Wünschelrute
glaubt. — Von einem Spiel des Zufalles läßt sich insofern reden, als
R. vor dem Aufstellen des Apparates klar und deutlich die Klopfgeräusche hört,
obwohl dieselben zwei Wohnungen höher erfolgen.

Bei diesem Stand der Dinge erfolgte die nunmehrige Aufkündigung der
Wohnung durch die Stadt, die Familie S. wurde damit moralisch erheblich belastet
! Die nunmehr einsetzende und auf il\ Tage bestimmte Prüfung seitens des
Verfassers ergibt folgendes Bild:

Gegen mediale Vorgänge — für beabsichtigte oder nicht beabsichtigte Täuschung
sprach die Unmöglichkeit der Beobachtung des Kindes während der
Klopfzeiten. Sobald eine gewisse Flurstelle durch den Beobachter betreten
wurde, erfolgte das Ausbleiben des Klopfens. Vorgenommene Sicherungsmaßnahmen
— Fesseln des Kindes, Verspannen des im Bett liegenden Mädels
mit feinen, eine Sicherung auslösenden Fäden, Auslegen großer und mit gesiebtem
Mehl bedeckter Papierbogen, auf denen kleine Holzfigürchen sorgsam
aufgestellt wurden, um die etwaige Schlagrichtung festzustellen, sowie weitere
und ähnliche Maßnahmen bewirkten ein fast völliges Ausbleiben des Klopfens*
In einem Falle, wo angesichts dieser Sicherungen das Klopfen doch erfolgte,
war keine Ortsveränderung der Holzfiguren auf den Mehlflächen festzustellen,
obwohl gerade bei früheren Klopf Schlägen an derselben Stelle durch die Dielenfugen
Staubteile her vorgetrieben wurden. Vom Inhaber der darunter liegenden
Wohnung wurde jedoch an diesem Abend ein etwas seitlicheres Verrücken (im)
der sonst üblichen Schlag-(Klopf-)Stelle konstatiert. Fast drastisch beweisend
erscheint daher die entsprechende „Entlarvung" Rosemaries durch Dr. M.

Gegen mediale Vorgänge, hervorgerufen durch „Strahlungen" verschiedenster
Art, spricht des ferneren die Tatsache, daß hierfür zu wenige Unterlagen


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