http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1949/0014
Zur Geschichte der laöd
m der Lahr-iMahlbergischen Herrschalt
Von Oskar Kohler
„Daß Holz und Wasser auch das Gewild soll frei sein", verlangten
die Wortführer der großen Bauernbewegung zu Beginn des
16. Jahrhunderts. Eine Erinnerung an jene Zeiten, wo der Bauer als
freier Mann über seinen Besitz nach Belieben verfügen konnte, lebte
in dieser Forderung auf. Jahrhunderte war es schon her, seit diese
Freiheit dahinschwand. Der Bauer, der Waffe entwöhnt, war immer
tiefer in Knechtschaft gesunken, und die Herren, die Vornehmen,
hatten die besten Rechte an sich gerissen. Gerade das Jagdrecht war
eines der kennzeichnendsten Herrenrechte geworden, sorgsam vor
jedem Eingriff gehütet. Wildpret soll der Bauer nicht essen, das
ist Herrenessen, heißt es in einem Gedicht des 13. Jahrhunderts.
Allgemein läßt sich demnach sagen, daß die einzelnen Herrschaften
in ihrem Hoheitsgebiet die Jagd auszuüben pflegten. In den früheren
Jahrhunderten werden demnach in unserer Gegend die Herren
von Geroldseck durch die Felder und Wälder gestreift sein, um dem
„Gewild" zu Leibe zu gehen, auf Einzelpirsch oder, was das Gewöhnliche
war, in größeren Jagdgesellschaften.
Mit dem Übergang der Herrschaft an neue Besitzer fiel naturgemäß
diesem auch das Jagdrecht zu. Es hat also das Jagdgebiet
alle Verschiebungen mitgemacht, die unsere Gegend in bezug auf
ihre Herren und Gebieter erlebte. Bekanntlich haben Baden-Baden
und Nassau-Saarbrücken das Erbe der Geroldsecker angetreten. Unter
diesen Herren hören wir zum ersten Mal von einem geschlossenen
und einigermaßen sicher begrenzten Jagdgebiet. Es wird nach seinen
Ausmaßen, wie folgt, bestimmt:
Von der Bleich ün Wagenstetter Bann bis an den Schweigenstein,
von dannen die Kintzig hinab bis an den Rhein, den Rhein hinauf
durch alle Dörfer dies- und jenseits des Rheines, soweit sich derselben
Bann erstrecken, bis wiederum an die Bleich.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1949/0014