Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
115.1996
Seite: 100
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1996/0102
Das Ende als Universitätslehrer:
Ruhestand und Reaktivierungsversuche

Am 2. Mai 1845 begann mit dem Anschlag des Prorektors Schwörer der Anfang vom
Ende des Universitätslehrers Schreiber nach dessen Ubertritt zum Deutschkatholizismus
. Schwörer untersagte ihm die Abhaltung von Vorlesungen: „Durch einen Anschlag
ad valvas academicas haben Sie Ihre Absicht kund gegeben, Vorlesungen über
Ethik an der Hochschule zu halten. Da jedoch durch Ihren Austritt aus der katholischen
Kirche, den Sie in öffentlichen Blättern bekannt gemacht haben, Ihr Verhältnis
zur Universität in Frage gestellt ist, bin ich in der Lage, Ihnen die Eröffnung gedachter
Vorlesungen bis zur weiteren Entscheidung der höchsten Stelle, wie hiemit Krafft
meines Amtes geschieht, untersagen zu müssen .. *'91 Damit war das Ende der
Schreiberschen Universitätskarriere wie ihr Anfang mit der Frage der Lehrfreiheit
auf das Engste verknüpft. Hinzu kam, daß das Vorleseverbot ohne Rücksprache mit
dem Senat erteilt worden war. Entsprechend hoch gingen die Wogen in der Universität
, die der Vorfall hervorrief. Der Mediziner Stromeyer war sogar der Meinung, daß
die „. .. gegen den geistlichen Rath Schreiber ergriffene Maßregel provisorischer
Suspension der Amtsthätigkeit .. . unter der Mehrzahl der Professoren unserer
Hochschule ohne alle confessionelle Rücksichten große Indignation und ein viel größeres
Aufsehen erregt [habe], als der factisch längst erfolgte Austritt Schreibers aus
der katholischen Kirche."92

Schreiber hatte seinen Entschluß in einem offensichtlich absichtlich auf den Oster-
tag 1845 datierten Schreiben in der Oberrheinischen Zeitung drucken lassen. Nach
zwei Verwarnungen durch das Ordinariat wurde Schreiber am 9. Mai 1845 exkommuniziert
. Obwohl an dieser Stelle nicht auf den Deutschkatholizismus eingegangen
werden kann, muß kurz das schriftliche Duell Schreibers mit seinem theologischen
Lehrstuhlnachfolger Hirscher erwähnt werden, in dem Schreiber diesen mit Polemik
überschüttete.93 Mehr interessieren hier die Auseinandersetzungen in den Universitätsgremien
. Nachdem Prorektor Schwörer das Vorlesungsverbot für Schreiber im
Alleingang verhängt hatte, erklärte er dem Senat am 3. Mai, daß er die Entscheidung
in der Erwartung getroffen habe, Schreiber würde selbst auf seine Lehrbefugnis verzichten
, was man als Notlüge oder völlige Fehleinschätzung Schreibers einstufen
kann. Jedoch zeigt sich bereits hier die Argumentation, Schreiber habe durch seinen
Austritt aus der katholischen Kirche seinen staatsrechtlichen Status als Universitätslehrer
in Frage gestellt. Der Senat nahm dies zunächst ohne weiteren Folgen zur
Kenntnis.94 Im Anschluß an die Sitzung haben Senatoren — es kommen nur Franz
von Woringen, Georg Ludwig Friedrich Stromeyer und Jacob Sengler, weniger Peter
Schleyer in Frage — den Wunsch an den Prorektor Ignaz Schwörer herangetragen,
den Fall noch einmal zu bereden. Ein erster Versuch am 6, Mai scheiterte zunächst,
aber am 7. Mai wurde dafür um so heftiger diskutiert. Der Jurist Franz von Woringen
eröffnete die Verhandlungen mit einem Diskussionsantrag, ob der Prorektor das
Recht besäße, einem Professor ein Lese verbot zu erteilen. Im Gegensatz zu den üblichen
Ergebnisprotokollen, die Zusammenfassungen der Beschlüsse enthalten, sind
die Niederschriften über die Schreiberschen Senatsverhandlungen meist in indirekter
Rede gefaßt, so daß einzelne Standpunkte klar bestimmten Personen zugeordnet wer-

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